Infos zur Kindertagespflege
Kindertagespflege ist eine familiennahe, individuelle Betreuungsform für Kinder von 0 - 14 Jahren.
Der größte Teil der von Tagesmüttern betreuten Kinder sind Säuglinge und Kleinkinder. Für diese Altersgruppe stellt die Kindertagespflege ein gleichwertiges Angebot neben institutionellen Betreuungsformen wie z.B. der Kinderkrippe dar.
Die Tagesmütter begleiten die Kinder in ihrer Entwicklung. Sie planen pädagogische Angebote, fördern die Bildung der Kinder, ermöglichen ihnen, eigene Erfahrungen zu machen und die Welt kennenzulernen. Die Kinder spielen gemeinsam mit anderen Kindern und lernen im sozialen Miteinander Grundlegendes, um sich in unserer Gesellschaft zurechtzufinden. Im familiären Umfeld erfahren Kinder Alltagsbildung, die Voraussetzung für schulische Bildung ist.
Für Kinder ab 3 Jahren wird die Kindertagespflege als flexible Ergänzung zur Betreuung in Kindergarten oder Hort eingesetzt.
Die Vorteile der Kindertagespflege liegen in der familienähnlichen und individuellen Betreuungssituation durch eine feste Bezugsperson. Betreuungszeiten können zwischen Tagesmüttern/-vätern und Eltern individuell vereinbart und flexibel auf die Arbeitszeiten der Eltern abgestimmt werden.
Tagesmütter sind selbstständig Tätige. Die Bezahlung erfolgt über die Eltern bzw. den öffentlichen Jugendhilfeträger. Für die Versteuerung ihrer Einnahmen sind sie selbst verantwortlich. Dabei dürfen sie Betriebskosten absetzen.
Eltern haben die Möglichkeit beim zuständigen Jugendamt einen Antrag auf einen Kostenzuschuss in der Kindertagespflege zu stellen.
Wenn die Tagesmutter Kinder im Haushalt der Eltern betreut, begründet dies unter Umständen ein Angestelltenverhältnis, z.B. im Rahmen der Minijobregelung.
Fragen Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Hier geht es zum Imagefilm des Bundesprogramms "ProKindertagespflege: Wo Bildung für die Kleinsten beginnt"