Sie haben als Eltern Fragen bezüglich Kostenzuschuss, oder als Tagesmutter/-vater zur Abrechnung der Betreuungsstunden, Anrechnung von Versicherungsbeiträgen etc. ?
Kinder im Alter von 0-1 Jahren haben Anspruch auf Förderung in Kindertagespflege, wenn die Eltern berufstätig sind. Ein entsprechender Nachweis des Arbeitgebers ist erforderlich.
Kinder im Alter von 1-3 Jahren haben einen Anspruch auf Förderung in Kindertagespflege - auch ohne Berufstätigkeit der Eltern.
Für Kinder ab 3 Jahren gibt es die Möglichkeit einer ergänzenden Betreuung im Anschluss an eine Kindertageseinrichtung oder Schule bzw. am Wochenende, zum Beispiel weil diese aufgrund der Berufstätigkeit der Eltern und den Schließzeiten der Einrichtung benötigt wird.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe im Kreisjugendamt Unterallgäu,
Postfach 13 62, 87713 Mindelheim
Besucheradresse:
Champagnatplatz 4, 87719 Mindelheim
Elisabeth Kirchensteiner Tel.: 08261/995-167,
Sabine Mutzel Tel.: 08261/995-783,